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Blitzschaden bzw. Überspannungsschäden und Versicherungsschaden

Blitzeinschlag und Überspannungsschäden als Versicherungsschaden

Wir sind keine Versicherungsfachleute oder Anwälte. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht rechtsverbindlich und können laienhaft formuliert sein.

Allgemeine Info zum Versicherungsschutz

Laut der letzten Information der Versicherungswirtschaft, gab es 2015 über 400.000 Versicherungsschäden, mit einer Gesamtleistung  von 340 Mio Euro Schadensleistungen.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Blitzeinschlag in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mitversichert. Wenn Sie in Ihrer Versicherungspolice nachsehen, werden Sie feststellen, dass sich dies ausschließlich auf den direkten Blitzeinschlag bezieht, was bedeutet, dass der Blitz zum Beispiel direkt in das Dach oder in die Satellitenschüssel einschlagen müsste, sodass die Versicherung zahlt.

Schäden können Blitze auf unterschiedliche Art verursachen. Häufig entzündet sich eine Sache nach dem Blitzeinschlag infolge der Hitzeentwicklung. Die Schäden an Ihrem Gebäude oder Ihrer versicherten Sachen eines solchen „zündenden Blitzschlags“ sind als Brandschaden versichert.

Häufig kommt es zu Schäden, bei dem der Blitzeinschlag nicht direkt einschlägt, sonder in der näheren Umgebung (im Umkreis von bis zu 3 km). Hier spricht man von Überspannungsschäden, die aus einer Überbelastung des Stromnetzes resultieren und teure Elektrogeräte zerstören. Ob Überspannungsschäden in Ihrer Hausratversicherung mitversichert ist, sollten Sie in den Versicherungsunterlagen nachsehen. Hier muss unmissverständlich der Punkt Überspannungsschäden mitversichert sein, damit die Versicherung eine solche indirekte Blitzfolge abgedeckt. In neueren Versicherungsverträgen ist dies meist der Fall. Beachten Sie hierbei, dass oft Höchstgrenzen gesetzt sind, die sich auf rund fünf Prozent der Versicherungssumme belaufen.

Blitzschutz bietet Ihnen Sicherheit und auch Vorteile gegenüber Ihrer Versicherung

Viele Versicherungen machen die Erstattung von Überspannungsschäden davon abhängig, ob zum Zeitpunkt des Schadens ein funktionierendes Blitzschutzsystem für Ihr Haus vorhanden war.

Auch wenn ein Blitzschutz für private Häuser keine Vorschrift ist, sollten alle Hausbesitzer ein Blitzschutzsystem installieren, um sich vor einen Blitzeinschlag zu schützen und die Gefahr von Überspannungs­schäden für den Hausrat zu verringern. Die Versicherungsgesellschaft könnte ansonsten, den Versicherungsschutz kürzen oder komplett ablehnen.

Bei Blitzschäden am Haus springt die Wohngebäudeversicherung ein.
Sie trägt die finanziellen Folgen wenn beispielsweise Schäden am Dach und Mauerwerk.

Blitz- und Überspannungsschäden am Hausrat trägt die Hausratversicherung.
(Elektrische Geräte oder anderen Schäden am Inventar)

Foto: WKIDESIGN  (CC 0)

Tipp

Ihr Versicherungsschutz kann aufgrund von grober Fahrlässigkeit verweigert bzw. einschränkt werden, wenn Sie elektrischen Geräte bei einem starken Gewitter nicht vom Stromkreis nehmen, während Sie zu Hause sind.

Gewiss wird Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, wenn Sie sich nicht im Haus aufhielten.

Zündende und nicht zündende, sogenannte „kalte“ Blitzschläge

„Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen“

Versicherungen unterschieden zwischen zündende und nicht zündende (kalte) Blitzschläge. Die Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden, durch nicht zündende Blitze, die z.B. Sengschäden, Zersplitterungen von Holz,  Mauerwerksrisse bis hin zur Absprengung von Gebäudeteilen verursachen. Schäden eines zündenden Blitzes und der dadurch entstehende Band, ist in der Feuerversicherung (bestandteil der Gebäudeversicherung) abgesichert.

Die häufigsten Schäden resultieren von einer indirekten Blitzeinwirkung an elektrischen Geräten, wobei besonders diese Schäden, soweit keine Sondervereinbarung (Überspannungsschäden) besteht, nicht mitversichert sind. Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer belegen, dass der Schaden durch einen direkten Blitzschlag oder durch einen sogenannten kalten Schlag entstanden ist.

Wenn Ihr Haus/Wohnung keine Blitzschutzanlage aufweist und auch die Außenantenne/Satelitenschüssel, nach dem Gewitter unbeschädigt ist, kann davon ausgegangen werden, dass bei den Beschädigungen im Inneren des Gebäudes kein direkter Blitzschlag vorliegt. Es handelt sich dementsprechend um einen Überspannungsschaden, sodass der Versicherer vermutlich den Schaden ablehnt.

Der Versicherungsschutz „Überspannung“ kann in der Hausratversicherung eingeschlossen werden. Durch den „indirekten Blitzschlag“ entstandene Schäden wären somit mitversichert. Bei Betriebsversicherungen empfiehlt sich häufig der Abschluss einer Elektronikversicherung, die solche Schäden zwingend beinhaltet.

Die Überspannung ist ein unterschätztes Risiko, obwohl Gegenstände und technische Geräte, in der Wohnung bzw. im Haus durch Überspannungsschäden besonders häufig zerstört werden, verweigern einige Versicherungen, im Schadensfall zu zahlen.

Wenn der Blitz einschlägt, ist der Umfang eines solchen Schadens ist in den meisten Haushalten sehr hoch. Viele Elektrogeräte können beschädigt werden. Vor allem Haushaltsgeräte, Computer und Fernseher müssen für viel Geld ausgetauscht werden. – Versicherungsnehmer denken meistens, ihre Hausratversicherung würde dies absichern, doch leider ist dies nicht immer der Fall.

Schauen Sie bei Ihrer Versicherung genau hin und wenn nötig, erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz!

Regulierung im Schadensfall

Wenn es zum Schadensfall kommt, gilt es das Ausmaß des Schadens zu erkunden und dem Versicherer möglichst bald Beschied zu geben. Die defekten Elektrogeräte gilt es einstweilen als Beweisstücke aufzubewahren.

Seien Sie vorsichtig mit der Vergabe von Reparaturaufträgen. Bei bestimmten Geräten, beispielsweise bei Computern oder Fernsehern, ist es unter Umständen preiswerter, sie durch Neugeräte auszutauschen. Im Zweifelsfall sollte man sich mit dem Versicherer arrangieren – es wäre ärgerlich, wenn eine Reparatur teurer als eine Neuanschaffung ist und der Versicherer letztendlich nur die Kosten für den Kauf eines Neugeräts erstattet.

Tipp

Sie sollten nicht davon ausgehen, dass Ihr Versicherer einen Schaden an einem elektrischen Gerät reguliert, nur weil, auf der Reparaturrechnung der Vermerk „Blitzschaden“ notiert ist.

Der Reparaturbetrieb kann nur bescheinigen, das eine Einwirkung von elektrischer Energie zum Schaden geführt hat, jedoch können derartige Schäden auch durch andere Ursachen eintreten.

Sämtliche technischen Geräte sind von Überspannungsschäden durch Blitz bedroht:

  • Fernseher, Hifi-Anlage, DVD-Player
  • Computer, Drucker und Router
  • Telefone, Faxgeräte und Anrufbeantworter
  • Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kaffemaschine
  • Steuerungen von Heizungsanlagen

 

 

Fragen Sie gerne „Die Blitzfänger“ nach Blitzschutzsystemen für den Äußeren und inneren Blitzschutz!

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Die Blitzfänger – Blitzschutz für die Regionen der Landkreise Lüneburg, Uelzen, Soltau Fallingbostel, Elbmarsch, Geesthacht, Winsen, Harburg und Hamburg.